Auswirkung
Verkehr
- Mit der aktuellen Planung der Rheindörferumgehung wird der Verkehr in der Ortslage St. Sebastian durch die fehlenden Zufahrtsstraßen nicht signifikant verringert. Damit wird das ursprünglich angestrebte Ziel der Umgehungsstraße nicht erreicht.
Ganz im Gegenteil: Es wird neuer PKW- und auch Schwerlastverkehr angezogen und in der Bilanz erhöht sich die Belastung für den Ort
- Durch die gute Befahrbarkeit und Verbindungsfunktion der Umgehungsstraße zwischen den
DieGewerbe- und Industriegebieten Koblenz, Weißenthurm und Mülheim Kärlich kann die staubelastete B9 umgangen und somit Fahrtstrecke und wertvolle Fahrzeit gespart werdenkönnen auf deutlich kürzerem Wege erreicht werden. Man umgehtdie staubelastete B9und spart eine Fahrtstrecke von insgesamt 3,3[U1]km und somit wertvolle Fahrtzeit.
- LKW´s können die mautpflichtige B9 umgehen, was durch moderne LKW-Navigationssysteme unterstützt wird und auch gängige Praxis ist (siehe Studie Bundesregierung zu „Mautausweichlern“). Der LBM kann zwar als Zielsetzung die Ortsentlastung der Rheindörfer kommunizieren (s. Antwortschreiben LBM zum Fragenkatalog Kaltenengers vom 23.10.2020), hat aber keinen Einfluß auf die Verkehrsverlagerung, die durch den Neubau des Lückenschluss L126 entsteht.
- Für Straßen mit einer Verkehrsbelastung ab 8200 Fahrzeugen/Tag schreibt der Gesetzgeber die Durchführung von Lärmkartierungen in Rahmen von Lärmaktionsplänen vor, um vom Verkehr beeinträchtige Bereich zu ermitteln (z.B. durch B9, B42, A48, B256).
Für Kaltenengers ist bislang keine Lärmkartierung erforderlich. In St. Sebastian erfolgt eine Lärmkartierung aufgrund der tangierenden A48 (80.000 KFZ/Tag in 2018). Hinsichtlich der Betroffenheit durch Verkehrslärm weist St. Sebastian in den Lärmkarten bereits heute eine deutliche Betroffenheit aus (600 Einwohner) rangiert innerhalb der VG auf Platz 2 hinter Weißenthurm.
Durch den zu erwartenden Verkehrsanfall auf der Rheindörferumgehung ist absehbar, dass erstmalig auch für Kaltenengers die Voraussetzung für eine Lärmkartierung erfüllt, während sich in St. Sebastian die Ermittlung der Betroffenheit neben der A48 auf eine weitere Achse entlang des Ortsrandes ausweitet.
Neubau Autobahnbrücke
- Mit dem Neubau der Bendorfer Autobahnbrücke (2030-2035) wird aufgrund des dann 6-spurigen Ausbaus die Realisierung einer Autobahnabfahrt im Bereich der AB-Unterführung Kesselheim-St. Sebastian möglich. Dies würde zu einem nicht absehbaren zusätzlichen (Schwer)Verkehrsanfall auf der Ortsumgehung führen, da die Verkehrsströme zielgerichtet in benachbarte Gewerbe- und Industriegebiete geleitet werden können. (“Umweg“ über das AB Kreuz Koblenz Nord entfällt).
Für die bereits heute hochfrequentierte Bendorfer Rheinbrücke (80.000 KFZ/Tag) würde dies eine wirksame Entlastung darstellen, die vermutlich vor dem Hintergrund des prognostizierten weiteren deutlichen Schwerverkehranstiegs über kurz oder lang notwendig wird.
Laut Aussagen des LBM ist zum aktuellen Zeitpunkt keine Ausfahrt geplant, eine verbindliche Aussage wird allerdings nicht getroffen. In einer Stellungnahme heißt es:
Sollte es dennoch jemals zu verfestigten Überlegungen/Planungen für eine Anschlussstelle an die A48 kommen, wäre die Gemeinde bereits frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden…….und haben Gelegenheit ihre Einwendungen zu erheben.“).
Das Bauprojekt befindet sich noch in der Machbarkeitsstudie (Stand 13.11.2020) und somit in einem sehr frühen Planungsstadium.
- Die Vermutung liegt nahe, dass über die RUG aufgrund der sehr günstigen Lage auch der jahrelang anfallende Bauverkehr für den bevorstehenden Neubau und anschließenden Abriss der Rheinbrücke abgewickelt werden soll, der ansonsten über die bereits jetzt überlastete A48/B9 geführt werden muss. Auch ist naheliegend, dass hier ein Zusammenhang besteht zur aktuell erfolgten Investion von 80 Mio Euro der Abbruchfirma AWR auf dem Grundstück des ehemaligen AKW-Geländes, die sich auf Sprengungen und Gebäuderückbau spezialisiert hat und das größte und erfolgreichste Unternehmen dieser Art in Deutschland ist.
Die Wegsamkeiten wären für eine derartige Zusammenarbeit durch die RUG ideal, für die Anwohner der Rheindörfer hingegen fatal!
Lebensqualität
- Die Trasse der Ortsumgehung führt unmittelbar durch das angrenzende Naherholungsgebiet. Die Zerschneidung der Flur führt
zur Zerstörung des ökologisch wertvollen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere, die bei uns noch beheimatet sind. - Besonders in der aktuellen Corona-Zeit ist das Naherholungsgebiet am Rande von St. Sebastian für die Bürger wertvoller denn je. Täglich wird die siedlungsnahe Natur von Jung und Alt für Spaziergänge, zum Joggen, Hunde ausführen und zum Radfahren genutzt.
Kinder aus den Wohngebieten können sorglos den barrierefreien Zugang zu unserer ortsnahen Natur nutzen, sie spielen hier und erkunden selbstständig die Natur. Die Ortsumgehung wird dies unmöglich machen. - Die ortsnahe Umgehungsstraße führt zu einer weiteren Einkesselung unseres Ortes mit neuen Betroffenen von Verkehrslärm und Luftverschmutzung. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm- bzw. Luftschadstoffe erleiden Anwohner bereits heute durch den Rheinhafen Bendorf bzw. die tangierende A48. Dies wird im aktuellen Lärmaktionsplan[U2] bestätigt, der in Lärmkarten die vom Lärm beeinträchtigten Bereiche einer Gemeinde ausweist).
- Viele Häuser im Bereich der Ortsrandlage haben nach Süd/Südwest ausgerichtete Gärten, die der Entspannung und Erholung dienen. Aufgrund des ortsnahen Trassenverlaufs sind diese künftig einer erheblichen Beeinträchtigung durch Lärm- und Luftverunreinigung ausgesetzt, was durch die in unserer Region primär vorherrschenden Westwinde noch verstärkt wird. Der Erholungswert der Anwohner wird somit empfindlich gestört.
- Die Trasse der Umgehungsstraße läuft in großen Teilen (rd. 1600 m) im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet (siehe Hochwassergefahrenkarten). Diese Bereiche dienen der Rückhaltung von Hochwasser und somit der wichtigen Entschärfung von Abflussspitzen. Um die potentiell bestehende Hochwassergefahr in unseren Orten nicht weiter zu verschärfen kommt es darauf an, dass diese Flächen nicht aufgehöht werden, keine Bauwerke errichtet werden die den Abfluss behindern und insbesondere auch keine weitere Bodenversiegelung stattfindet.
Diesen Vorgaben erfüllt der Bau der Rheindörferumgehung nicht.
Fazit
Wer sich mit den Inhalten der Planung und der aktuellen Verkehrssituation auseinandersetzt stellt allerdings schnell fest, dass diese Umgehungsstraße inzwischen von übergeordneter und überörtlicher Bedeutung ist und auch von übergeordneter Stelle gewünscht wird.
Die Zielsetzung “Entlastung der Rheindörfer“ hat sich in den letzten 30 Jahren geändert in eine Entlastung der umliegenden überörtlichen Straßen und Industriegebiete. Für unseren Ort stellt die Umgehungsstraße keine Entlastung dar.
Da wir aber auch den Bedarf durch das gesteigerte Verkehrsaufkommen sehen, halten wir eine ortsferne Trasse (Vorschlag Südvariante Kaltenengers) hier für zielführend. Das Argument einer 30 Jahre alten Planung halten wir hingegen für nicht mehr dem Verkehr angemessen.
Vielmehr sollten wir uns auf das Verkehrsgeschehen der nächsten 30 Jahre konzentrieren und hierfür zeitgemäße und nachhaltige Verkehrslösung suchen und planen und dies auch einfordern. Unsere zukünftigen Generationen werden es uns danken![U3]
]Die Umgehung ist 3,3 km lang, das ist NICHT die Fahrtstrecke, die man einspart.
Das Einsparen von Fahrtstrecke insbesondere dann dann zum Tragen, wenn die AB angebunden wird.
[U2]Ggf. verlinken und Ergebnisse darstellen
[U3]Vielleicht etwas zu pathetisch.